Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Käufers binden uns nicht. Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.

2. Angebote, Bestellungen
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Bestellungen des Käufers werden für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeführt sind. Mündliche Nebenabreden sind schriftlich niederzulegen.

3. Berechnung, Aufrechnung
Gegenüber Forderungen unsererseits kann der Käufer nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners erkennbar geworden sind.

4. Preise
Unsere Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer, im Export unversteuert. Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, sind die Vertragspartner verpflichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen. Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Käufer nicht unverzüglich widerspricht.

5. Lieferung, Versand
Wir liefern keine Endprodukte oder Fertigprodukte, sondern im wesentlichen Zwischenprodukte u. ä.: daher sind alle Angaben und Auskünfte über deren Eignung und Anwendung unverbindlich; dies gilt auch in Ansehung etwaiger uns nicht bekannter Schutzrechte Dritter. Der Käufer muss eigenverantwortlich unsere Produkte auf ihre Eignung für die vom Käufer beabsichtigten Verfahren und Zwecke prüfen.
Bei der Herstellung der Waren und der Bestimmung der Werte sind gewisse Abweichungen unvermeidlich; Angaben über Prozentgehalte oder Mischungsverhältnisse unserer Waren sind daher nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen. Für die Beobachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Produkte ist der Käufer verantwortlich. Nach unserer Wahl können wir auch Ware identischer Beschaffenheit liefern, die wir von dritter Seite zugekauft haben.
Teillieferungen sind zulässig. Wir sind jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern, können uns aber an eine feste Lieferfrist nicht binden. Alle Angaben über Lieferfristen sind nur annähernd maßgebend.
Alle Waren reisen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Gefahr des Käufers, ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt. Wir wählen Versandweg und Versandart. Für die Auslegung handelsüblicher Klauseln wie fob, cfr, cif usw. gelten die Incoterms in der jeweils gültigen Fassung.
Die von uns verliehene Verpackung in Form von Fässern oder Behältern (Container) bleibt unser Eigentum. Nach Entleerung ist sie sofort zu reinigen und kostenfrei an unser Versandwerk 47906 Kempen, Am Selder 25, zurückzusenden. Sind die Verpackungen sechs Monate nach Auslieferung noch nicht wieder in unserem Werk eingetroffen, so hat der Käufer den Neupreis für das jeweilige Gebinde zu zahlen.

6. Höhere Gewalt
Krieg, unvorhersehbare und nicht selbst verschuldete Betriebsstörungen aller Art, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und sonstige Fälle höherer Gewalt sowie Streiks und Aussperrungen, Mangel an Rohstoffen, Energien und Arbeitskräften, die die Herstellung oder den Versand verringern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. Wir sind, sofern sich die Lieferung infolge der Störung um mehr als vier Wochen verzögert, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadensersatz hat. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird.

7. Zahlungen
Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Erfüllt der Käufer seine Verpflichtung nicht, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten – oder nach Maßgabe von § 326 BGB – Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bzw. die im Lande des Käufers üblichen Zinsen berechnet werden. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und im Einvernehmen mit uns angenommen. Diskont- und sonstige Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Gutschriften über Wechsel oder Schecks gelten stets vorbehaltlich des Eingangs des Gegenwertes dieser Papiere und mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Im Export gehen mit den Zahlungen verbundene Kosten zu Lasten des Käufers, soweit sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallen.

8. Beanstandungen, Gewährleistung
Beanstandungen hinsichtlich Beschaffenheit oder Menge sind uns unter Angabe der Rechnungs- und Lieferscheinnummer, sowie Chargennummer des Gebindes unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel spätestens 7 Tage nach deren Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat – erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung – zu prüfen, ob die gelieferte Ware für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Bei berechtigten und ordnungsgemäßen Beanstandungen sind wir zur Ersatzlieferung befugt. Der Käufer darf die Wandlung oder Minderung erst dann verlangen, wenn die Ersatzlieferung in angemessener Frist nicht erfolgt oder erneut mangelhaft ist. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

9. Schadensersatz
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Unberührt davon bleiben die Fälle zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie die Fälle vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadensverursachung.
Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht einer der o.g. Haftungsgründe vorliegt.
Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern die verletzte Pflicht nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Aufwendungsersatzansprüche gemäß §439 Abs. 2 BGB bleiben unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Ansprüche des Käufers aus einer Garantie im Sinne von § 443 BGB bleiben durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
Mängelansprüche hinsichtlich der gelieferten Produkte verjähren nach einem Jahr.

10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit uns getilgt hat.
Bei der Verarbeitung der gelieferten Waren durch den Kunden gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Waren zu dem der anderen Materialien.
Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der gelieferten Ware mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware zum Rechnungs- oder – mangels eines solchen – Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an uns ab.
Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, so lange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.
Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, zur Sicherung an uns ab, und zwar im Umfang des jeweiligen Eigentumsanteils unsererseits an den verkauften Waren. Verbindet oder vermischt der Käufer die gelieferte Ware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er bereits jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung an uns ab. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung bekanntzugeben und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in seinem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.
Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen unsererseits gegen den Käufer um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheit nach seiner Wahl verpflichtet.

11. Schlußbestimmungen
Der Käufer darf seine Ansprüche und Rechte gegen uns nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung auf Dritte übertragen. Sollte ein Teil dieser Geschäftsbedingungen rechtsungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit des übrigen Teil dieser Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt.

12. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch stattdessen berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das für den Sitz des Käufers zuständig ist. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es unter Kaufleuten mit Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt.

Kempen, April 2008

Unser Ethikcodex (Code of Conduct)

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